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Vereinheitlichung der Einzelabschlüsse Anpassung der Handelsbilanz II (HB II) Währungsumrechnung CP-CONS unterstützt folgende Umrechnungsverfahren: |
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Der Konsolidierungsprozess Summenabschluss bilden Voraussetzung zur Durchführung der Konsolidierung ist die Summenbilanz und die Summen- Gewinn- und Verlustrechnung. Je nach gewählter Einbeziehungsmethodik (Vollkonsolidierung, Quotenkonsolidierung, At-Equity - Methode) werden die vereinheitlichten Daten der Einzelgesellschaften in den Summenabschluss aggregiert. Ein übersichtlicher Spaltenreport zeigt die Zusammensetzung des Gesamtsaldos. Damit sind die Grundlagen zur Konsolidierung gelegt, und die einzelnen Konsolidierungsschritte können unabhängig voneinander durchgeführt werden:
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Latente Steuern Viele Konzerne sind zur Abgrenzung latenter Steuern im Rahmen der Konsolidierung verpflichtet. Latente Steuern entstehen, wenn erfolgswirksame Sachverhalten in der Handelsbilanz (HB) und in der Steuerbilanz (StB) unterschiedliche bilanziert werden und sich dadurch der für die Steuerbemessung maßgebende Gewinn der StB und das in der HB ausgewiesene Jahresergebnis unterscheiden. CP-CONS ermöglicht die Eingabe individueller Konzernsteuersätze zur Ermittlung latenter Steuern. |
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Spiegelkonsolidierung Neben der Erstellung eines legalkonsolidierten Konzernabschlusses bietet CP-CONS dem Anwender zusätzlich die Möglichkeit, die konsolidierten Daten in einem Konzernspiegel darzustellen. Spiegel enthalten detaillierte Informationen über die Entwicklung von Vermögensgegenständen und Schulden. Um diese Entwicklung darstellen zu können, enthält ein Spiegel im Gegensatz zu einem legalkonsolidierten Abschluss eine Vielzahl an Spalten. Unterstützt werden in CP-CONS die Darstellung eines Anlagenspiegels, eines Eigenkapitalspiegels, eines Forderungsspiegels, eines Rückstellungsspiegels und eines Verbindlichkeitenspiegels. |
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Segmentberichterstattung Die Segmentberichterstattung erlaubt dem Anwender die Erzeugung eines vollständigen Segmentberichtes, der für börsennotierte Unternehmen und/oder Unternehmen, die nach der IFRS-Rechnungslegung konsolidieren, verpflichtend ist. Die Segmentberichterstattung ist sowohl bei mittelständischen als auch bei diversifizierten Konzernen ein wesentlicher Bestandteil der externen Rechnungslegung. CP-CONS unterstützt die Erstellung und Auswertung von Segmentberichten. Ein Unternehmen gliedert in der Segmentberichterstattung die Informationen über Vermögen, Ertrag und Geschäftsentwicklung nach Tätigkeitsmerkmalen, Branchen oder geografischen Aspekten. Der Anwender erhält somit einen besseren Einblick zur Beurteilung der Werthaltigkeit, Ertrags- und Finanzlage des jeweiligen Geschäftsbereiches. Von der Vorgehensweise bei der Durchführung der Konsolidierungsschritte unterscheidet sich die Segmentkonsolidierung nicht von der Legalkonsolidierung. Sobald die Legalkonsolidierung ausgeführt wird, wird gleichzeitig die Segmentkonsolidierung angestoßen. Hierdurch wird gewährleistet, dass jede Buchung gleichzeitig auch auf den Segmenten ausgeführt und dokumentiert wird. Unterstützt wird in CP-CONS sowohl eine primäre als auch eine sekundäre Segmentierung. |

